AGBs
AGBs:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) PYNEMA MEDIA GmbH, Georgenstraße 122, 80798 München (nachfolgend auch: PYNEMA)
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die PYNEMA mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.
(2) PYNEMA schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit PYNEMA als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als PYNEMA ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn PYNEMA in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
§ 2 Leistungen von PYNEMA / Mitwirkung des Kunden
(1) PYNEMA konzeptioniert und leistet auf Basis der preislichen Vereinbarung Marketingleistungen und führt Werbemaßnahmen auf Social Media im besprochenen Umfang durch.
(2) Konkrete Werbemaßnahmen ergeben sich im Einzelnen aus dem Hauptvertrag. Dort nicht aufgeführte Leistungen werden nicht Vertragsbestandteil.
(3) Die Vertragsvereinbarung, Durchführung der Leistungen und Werbemaßnahmen von PYNEMA beinhalten nicht das Werbebudget. Jegliche Kosten, Werbebudgets und Spesen für die Werbemaßnahmen sind immer vom Kunden zu tragen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, PYNEMA die für die Leistungserbringung gemäß § 2 wesentlichen Daten, Produktinformationen und Vorlagen zum vereinbarten Zeitraum frei von Rechten Dritter zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde teilt PYNEMA insbesondere das zur Verfügung stehende Werbebudget mit, dessen Kosten vom Kunden zu tragen sind.
(5) Der Kunde ist verpflichtet PYNEMA Zugang zu allen erforderlichen Kunden-Accounts auf Facebook, Instagram & TikTok zu gewähren, sodass PYNEMA die vereinbarten Leistungen erbringen kann.
(6) Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit im Hinblick auf Immaterialgüter- und Urheberrecht kann nur von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden und ist nicht Gegenstand des Auftrages.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, bezüglich Vergütung, Vertrag, Details der Leistungsbeschreibung und der internen Kommunikation gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.
(8) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch PYNEMA, bleibt der Vergütungsanspruch von PYNEMA unberührt.
(9) In Bezug auf die von PYNEMA zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht PYNEMA ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen PYNEMA und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen.
(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen PYNEMA und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von PYNEMA angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von PYNEMA erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von PYNEMA ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von PYNEMA ist anders lautend.
(3) PYNEMA stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(4) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(5) Die Zahlung des Kunden ist nach Rechnungserteilung sofort fällig. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er spätestens 7 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug gerät. Sofern der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist, ist er nach § 288 BGB verpflichtet, Verzugszinsen und den dort geregelten pauschalen Schadensersatz zu leisten.
§ 5 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die im Hauptvertrag genannte Mindestlaufzeit. Ist keine Mindestlaufzeit im Hauptvertrag benannt worden, beträgt diese 3 Monate.
(2) Ein ordentliches Kündigungsrecht während der Laufzeit ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist ein ordentliches Kündigungsrecht im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Dienstleistungsbeginn (Startzeitpunkt der Betreuung).
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 6 Verzug / Rücktritt
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch PYNEMA beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei PYNEMA eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei PYNEMA vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält PYNEMA sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber PYNEMA in Verzug, ist die gesamte restliche Vergütung bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig. PYNEMA ist zudem berechtigt, die Leistungen einzustellen und den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
§ 7 Erfüllung
(1) PYNEMA wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. PYNEMA ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass PYNEMA bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird PYNEMA innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist PYNEMA gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von PYNEMA unberührt.
§ 8 Mängelrechte
(1) Soweit Marketingdienstleistungen oder Beratungen Inhalt des Vertrages sind, kann ein bestimmter (wirtschaftlicher) Erfolg nicht garantiert werden. Es handelt sich insoweit um Dienstverträge, für die eine Mangelgewährleistung nicht besteht.
§ 9 Einräumung von Nutzungsrechte
(1) PYNEMA räumt dem Kunden an Ideen, Entwürfen, Gestaltungen und Arbeitsergebnissen ein einfaches räumlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht ein, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Weiterübertragung des Rechts an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von PYNEMA.
(2) Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der Vergütung auf den Kunden über.
(3) Der Kunde ist damit einverstanden, dass PYNEMA die Leistung für den Kunden als Referenz auf Ihrer Website und in sonstigen Veröffentlichungen benennt. PYNEMA darf dafür Auszüge aus Ihrem Werk für den Kunden abbilden oder ablaufen lassen, den Account verlinken und Name, Marke und Logo des Kunden dafür nutzen. Der Kunde kann dieses Einverständnis mit Wirkung für die Zukunft aus wichtigem Grund widerrufen.
(4) PYNEMA behält sich vor, von ihrem Recht auf Urhebernennung Gebrauch zu machen.
§ 10 Haftung
(1) Die Haftung von PYNEMA und ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen mit der Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten), bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit von Inhalten haftet PYNEMA nicht.
(2) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er für seinen Social Media Account eine Datenschutzerklärung und ein Impressum benötigt. Dies muss der Kunde selbst einbinden. Das Verfassen und die Kontrolle solcher Rechtstexte ist PYNEMA nicht möglich und PYNEMA kann diese Leistung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz auch nicht erbringen.
(3) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Werbung auf Social Media & Google Ads derzeit besonders vielen rechtlichen Änderungen ausgesetzt ist. PYNEMA kann die genauen Grenzen jeder Branche und Voraussetzungen von Social Media und Marketing-Kampagnen nicht beurteilen und sie kann diese Beurteilung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz auch nicht erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, eine abschließende juristische Prüfung von allen Maßnahmen und Kampagnen einzuholen.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass die erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt werden, insbesondere auch Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Bearbeitungsrechte im für die Realisierung des Projekts und die Arbeit von PYNEMA erforderlichen Umfang. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit im Hinblick auf Immaterialgüter- und Urheberrecht kann nur von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden und ist nicht Gegenstand des Auftrages.
(5) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Inhalte in Social Media Accounts, die von Dritten stammen (insbesondere Fotos, Texte, Grafiken, Tonaufnahmen, Videos und Animationen) urheberrechtlich geschützt sein können. Stellt der Kunde solche Materialien bei, muss der Kunde selbst sicherstellen, dass er dafür sämtliche erforderlichen Rechte, gegebenenfalls kostenpflichtig, erworben hat. Eine Recherche von PYNEMA wegen entgegenstehender Marken-, Urheber- oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte ist nicht Gegenstand des Vertrages.
§ 11 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. I lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (z.B. Name, Anschrift und Mail Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung dieses Vertrages erforderlich sind.
(2) Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung des Betroffenen (nach Art. 6 Abs. I lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weitergegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden.
(3) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an PYNEMA die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(4) Der Kunde stellt PYNEMA von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG im Rahmen des Vollzugs des Hauptvertrags frei, es sei denn, PYNEMA hat diese Verstöße zu verantworten.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von PYNEMA maßgebend.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von PYNEMA. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von PYNEMA.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
(4) Bei Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen PYNEMA und Kunde sind die Parteien verpflichtet, eine gütliche Lösung anzustreben. Kommt eine Einigung nicht zustande, verpflichten sie sich vor der Inanspruchnahme des Rechtsweges, ihre Differenzen in einer Mediation zu schlichten.
AGB Stand: 01.12.2023 ©